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   VG Gelsenkirchen, 08.12.2016 - 9 L 1986/16   

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VG Gelsenkirchen, 08.12.2016 - 9 L 1986/16 (https://dejure.org/2016,48876)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 08.12.2016 - 9 L 1986/16 (https://dejure.org/2016,48876)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 9 L 1986/16 (https://dejure.org/2016,48876)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05

    Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.12.2016 - 9 L 1986/16
    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2005 - OVG 12 S 9.05 -, juris Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2012 - 9 B 818/12

    Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines Aussetzungsantrag bei der Behörde

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.12.2016 - 9 L 1986/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2012 - 9 B 818/12 -, juris Rn. 2.
  • OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92

    Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.12.2016 - 9 L 1986/16
    vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Juni 2012 - 1 W 29/92 -, juris Rn. 4.
  • VG Cottbus, 12.04.2017 - 6 L 468/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Eine Vollstreckung droht nach dieser Vorschrift nur dann, wenn der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt wäre oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorlägen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2012 - 1 W 29/92 -, zit. nach juris, Rn. 4; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 9 L 1986/16 -, zit. nach juris ).

    Ebenso wie allein der Ablauf einer Zahlungsfrist ohne konkrete Vorbereitungen der Vollstreckung seitens des Antragsgegners noch nicht dazu führt, dass die Vollstreckung droht (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. Dezember 2016, a.a.O.), vermag die bloße Verlängerung der Zahlungsfrist bis zur Zustellung der Widerspruchsentscheidung die Annahme einer drohenden Vollstreckung nicht zu rechtfertigen.

  • VG Cottbus, 31.05.2023 - 6 L 89/23
    Eine Vollstreckung droht nach dieser Vorschrift nur dann, wenn der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt wäre oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorlägen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2012 - 1 W 29/92 -, zit. nach juris, Rn. 4; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 9 L 1986/16 -, zit. nach juris; Beschluss der Kammer vom 12. April 2017, a.a.O., Rn. 8).

    Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO ist nicht ausreichend, dass die im Abgabenbescheid enthaltene Forderung bereits fällig ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. vom 28. November 2011 - 5 L 1063/11 -, zit. nach juris; Beschluss vom 8. Dezember 2016, a.a.O.).

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